Healthcare Logistik von DVG

Kompetent und
zuverlässig

Wir kennen den Leistungsbedarf des Marktes und der Absatzmittler und wissen, welche gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit Arzneimitteln einzuhalten sind. Wir entsprechen allen gesetzlichen Auflagen
(z.B. § 13 52a AMG), die für eine qualifizierte Umsetzung unserer logistischen Leistungen erforderlich sind.

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Kompetent und
zuverlässig

Wir kennen den Leistungsbedarf des Marktes und der Absatzmittler und wissen, welche gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit Arzneimitteln einzuhalten sind. Wir entsprechen allen gesetzlichen Auflagen
(z.B. § 13 52a AMG), die für eine qualifizierte Umsetzung unserer logistischen Leistungen erforderlich sind.
 


Die folgenden Leistungsanforderungen der "Good Storage Practice" sind nicht nur Bestandteil unseres Qualitätshandbuches, sondern tägliches Handwerkzeug:

  • Muster- und Stichprobenentnahme im Wareneingang
  • Temperaturgeführte Lagerung und Transporte
  • Temperaturaufzeichung mit kalibrierten Geräten
  • Seperate Lagerung von Verkaufsware und Ärztemuster
  • Einhaltung des First-in-First-out Prinzips
  • Chargenverfolgung/Chargennachweis
  • Retourenbearbeitung mit entsprechender Qualitätsprüfung
  • Entsorgung und Vernichtung gem. gesetzl. Auflagen

Die DVG GmbH verfügt über die Herstellungserlaubnis nach
§ 13 Abs. 1 AMG. Auf Wunsch können wir dadurch Ihre Arzneimittel, auch in hohen Stückzahlen, konfektionieren. Die Qualität unserer Ergebnisse wird Sie überzeugen.

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