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Kompetent und zuverlässig
Wir kennen den Leistungsbedarf des Marktes und der Absatzmittler und wissen, welche gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit
Arzneimitteln einzuhalten sind. Wir entsprechen allen gesetzlichen Auflagen (z.B. § 13 52a AMG), die für eine qualifizierte
Umsetzung unserer logistischen Leistungen erforderlich sind.
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Die folgenden Leistungsanforderungen der "Good Storage Practice" sind nicht nur Bestandteil unseres Qualitätshandbuches, sondern tägliches Handwerkzeug:
- Muster- und Stichprobenentnahme im Wareneingang
- Temperaturgeführte Lagerung und Transporte
- Temperaturaufzeichung mit kalibrierten Geräten
- Seperate Lagerung von Verkaufsware und Ärztemuster
- Einhaltung des First-in-First-out Prinzips
- Chargenverfolgung/Chargennachweis
- Retourenbearbeitung mit entsprechender Qualitätsprüfung
- Entsorgung und Vernichtung gem. gesetzl. Auflagen
Die DVG GmbH verfügt über die Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG. Auf Wunsch können wir
dadurch Ihre Arzneimittel, auch in hohen Stückzahlen, konfektionieren. Die Qualität unserer Ergebnisse wird Sie überzeugen.
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